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uerdingen |

LANDTAGSWAHLEN SPEZIAL

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AUSGABE FRÜHLING 2017

Anmerkung der Redaktion:

Zu Redaktionsschluss hatte die AfD lediglich die Daten ihres Abgeordneten Martin Vincentz,

welcher jedoch für den Wahlkreis 47 und damit nicht für Krefeld-Uerdingen zuständig ist, zugeschickt. Trotz mehrmaliger

Erinnerung erhielten wir keine Rückmeldung des Kandidaten für den Wahlkreis 48, weswegen die AfD in diesem Spezial

nicht aufgeführt ist. Die Statements anderer Parteien und Kandidaten aus dem für Uerdingen nicht relevanten Wahlkreis

haben wir ebenfalls nicht berücksichtigt.

Foto: Carola Vahldiek / Fotolia.com

zählt also jede Stimme. Alle Parteien, die mehr als

fünf Prozent bekommen, ziehen in den Landtag ein.

Denn auch hier gilt, wie bei der Bundestagswahl, die

Fünf-Prozent-Hürde. Mit der Zweitstimme entschei-

den die Bürger, wie viele Sitze eine Partei insgesamt

im Parlament enthält. Mit dieser bestimmt man also

nicht direkt einen Kandidaten, sondern die Partei,

für die er steht. Auch steht dieser Kandidat auf einer

Liste für das ganze Bundesland, und nicht jeweils

für einen kleinen Wahlkreis. Den Bewerber, der den

ersten Listenplatz einer Partei einnimmt, nennt man

Spitzenkandidat. Über die Zweitstimme können also

auch die Parteien Sitze im Parlament erhalten, die

über das Direktmandat nicht die meisten Stimmen

erhalten haben. Damit können Sie als Wähler der

Partei ihre Stimme geben, von der Sie möchten, dass

sie die größte Kraft im Landtag wird. Die Zweitstim-

me ist also maßgeblich für die relative Größe der

Fraktionen im Landtag. Die Zahl der Abgeordneten

kann schwanken und muss nicht in jeder Wahlperi-

ode gleich sein. Der Landtag in NRW besteht jedoch

mindestens aus 181 Abgeordneten.

Mit beiden Stimmen bestimmt man also die künfti-

gen Abgeordneten des Landtages. Einmal via Direkt-

mandat und einmal als Partei aus den Landeslisten.

Krefeld-Uerdingen zählt übrigens zu dem Wahlkreis

2, welcher die Stadtbezirke Nord, Hüls, Oppum, Linn,

Ost und Uerdingen umfasst.

WER KANN BEI

DER LANDTAGSWAHL

ANTRETEN?

Derzeit sind die SPD, CDU, Grüne, FDP, die Piraten

und die Linke im Landtag Nordrhein-Westfalen

vertreten. Um an der kommenden Wahl teilnehmen

zu können, benötigen sie keine Liste mit Unter-

stützungsunterschriften. Parteien, die noch nicht

im Landtag vertreten sind, müssen tausend Un-

terstützungsunterschriften vorlegen, dazu gehört

beispielsweise auch die Alternative für Deutschland

(AfD), welche ihre Kandidatur bereits angekün-

digt hat. Weitere Parteien, die zur Landtagswahl

antreten wollen, sind beispielsweise die Deutsche

Kommunistische Partei, die Rechte oder Bündnis

Grundeinkommen (BGE). Direktkandidaten können

übrigens von Wählergruppen und einzelnen Wahl-

berechtigten aufgestellt werden. Diese Landeslisten

müssen bis zum 27. März 2017 beim Landeswahl-

leiter eingereicht werden.

WARUM SOLLTEN

SIE WÄHLEN GEHEN?

In Deutschland hat jeder wahlberechtigte Bürger

ein Demokratisches Stimmrecht. Dieses ist weltweit

gesehen luxuriös. Denn in den meisten Ländern

bleibt es den Bürgern verwehrt, aktiv Entscheidun-

gen über die Zukunft ihres Landes zu fällen. Und

dazu zählen viele Dinge, beispielsweise Kranken-

häuser, Kitas, Straßen und auch Arbeitsplätze. Die

Entscheidung, wer das Land regiert, kann zudem

schnell von wenigen Stimmen beeinflusst werden.

Im Zweifel genau von Ihrer. Aus dieser Möglichkeit

ergibt sich auch die Verantwortung, diese zu würdi-

gen, ernst zu nehmen und auch dieses Land mit zu

gestalten. Und wer tatsächlich darin keine Vorteile

sieht, könnte den Gang zur Wahlurne als einen

selbstlosen Akt ansehen. Denn es geht dabei nicht

um Sie allein, sondern um das Kollektiv.

Text: Nina Höhne

Protokolle auf den Folgeseiten:

Nina Höhne, Rebecca Heisterhoff