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LANDTAGSWAHLEN SPEZIAL
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AUSGABE FRÜHLING 2017
Anmerkung der Redaktion:
Zu Redaktionsschluss hatte die AfD lediglich die Daten ihres Abgeordneten Martin Vincentz,
welcher jedoch für den Wahlkreis 47 und damit nicht für Krefeld-Uerdingen zuständig ist, zugeschickt. Trotz mehrmaliger
Erinnerung erhielten wir keine Rückmeldung des Kandidaten für den Wahlkreis 48, weswegen die AfD in diesem Spezial
nicht aufgeführt ist. Die Statements anderer Parteien und Kandidaten aus dem für Uerdingen nicht relevanten Wahlkreis
haben wir ebenfalls nicht berücksichtigt.
Foto: Carola Vahldiek / Fotolia.com
zählt also jede Stimme. Alle Parteien, die mehr als
fünf Prozent bekommen, ziehen in den Landtag ein.
Denn auch hier gilt, wie bei der Bundestagswahl, die
Fünf-Prozent-Hürde. Mit der Zweitstimme entschei-
den die Bürger, wie viele Sitze eine Partei insgesamt
im Parlament enthält. Mit dieser bestimmt man also
nicht direkt einen Kandidaten, sondern die Partei,
für die er steht. Auch steht dieser Kandidat auf einer
Liste für das ganze Bundesland, und nicht jeweils
für einen kleinen Wahlkreis. Den Bewerber, der den
ersten Listenplatz einer Partei einnimmt, nennt man
Spitzenkandidat. Über die Zweitstimme können also
auch die Parteien Sitze im Parlament erhalten, die
über das Direktmandat nicht die meisten Stimmen
erhalten haben. Damit können Sie als Wähler der
Partei ihre Stimme geben, von der Sie möchten, dass
sie die größte Kraft im Landtag wird. Die Zweitstim-
me ist also maßgeblich für die relative Größe der
Fraktionen im Landtag. Die Zahl der Abgeordneten
kann schwanken und muss nicht in jeder Wahlperi-
ode gleich sein. Der Landtag in NRW besteht jedoch
mindestens aus 181 Abgeordneten.
Mit beiden Stimmen bestimmt man also die künfti-
gen Abgeordneten des Landtages. Einmal via Direkt-
mandat und einmal als Partei aus den Landeslisten.
Krefeld-Uerdingen zählt übrigens zu dem Wahlkreis
2, welcher die Stadtbezirke Nord, Hüls, Oppum, Linn,
Ost und Uerdingen umfasst.
WER KANN BEI
DER LANDTAGSWAHL
ANTRETEN?
Derzeit sind die SPD, CDU, Grüne, FDP, die Piraten
und die Linke im Landtag Nordrhein-Westfalen
vertreten. Um an der kommenden Wahl teilnehmen
zu können, benötigen sie keine Liste mit Unter-
stützungsunterschriften. Parteien, die noch nicht
im Landtag vertreten sind, müssen tausend Un-
terstützungsunterschriften vorlegen, dazu gehört
beispielsweise auch die Alternative für Deutschland
(AfD), welche ihre Kandidatur bereits angekün-
digt hat. Weitere Parteien, die zur Landtagswahl
antreten wollen, sind beispielsweise die Deutsche
Kommunistische Partei, die Rechte oder Bündnis
Grundeinkommen (BGE). Direktkandidaten können
übrigens von Wählergruppen und einzelnen Wahl-
berechtigten aufgestellt werden. Diese Landeslisten
müssen bis zum 27. März 2017 beim Landeswahl-
leiter eingereicht werden.
WARUM SOLLTEN
SIE WÄHLEN GEHEN?
In Deutschland hat jeder wahlberechtigte Bürger
ein Demokratisches Stimmrecht. Dieses ist weltweit
gesehen luxuriös. Denn in den meisten Ländern
bleibt es den Bürgern verwehrt, aktiv Entscheidun-
gen über die Zukunft ihres Landes zu fällen. Und
dazu zählen viele Dinge, beispielsweise Kranken-
häuser, Kitas, Straßen und auch Arbeitsplätze. Die
Entscheidung, wer das Land regiert, kann zudem
schnell von wenigen Stimmen beeinflusst werden.
Im Zweifel genau von Ihrer. Aus dieser Möglichkeit
ergibt sich auch die Verantwortung, diese zu würdi-
gen, ernst zu nehmen und auch dieses Land mit zu
gestalten. Und wer tatsächlich darin keine Vorteile
sieht, könnte den Gang zur Wahlurne als einen
selbstlosen Akt ansehen. Denn es geht dabei nicht
um Sie allein, sondern um das Kollektiv.
Text: Nina Höhne
Protokolle auf den Folgeseiten:
Nina Höhne, Rebecca Heisterhoff